Schüler vor der Tafel

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Inklusion und sonderpädagogische Förderung


Unterstützungssysteme für Inklusion

Papierschiffchen

© Sascha Bergmann/Fotolia

Durch differenzierte Unterstützungssysteme begleitet die Bezirksregierung Münster den Prozess der Inklusion auf der Grundlage des Schulgesetzes und der neuen Erlasse und Verordnungen. Die vielfältigen Angebote und Projekte werden in Abstimmung mit dem Regionalen Fortbildungszentrum für Inklusion organisiert.

Die Unterstützung betrifft

  • die Vorbereitung der Schulen und einzelner Lehrkräfte auf das Unterrichten und Erziehen in inklusiven Systemen,
  • die Sicherstellung der sonderpädagogischen Fachlichkeit in den Lern- und Entwicklungsstörungen,
  • die Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung in den Unterrichtsfächern,
  • sowie weitere Projekte wie die Kooperation am Gymnasium und die Hospitationsschulen.

Die Bezirksregierung Münster koordiniert die Angebote mit den Kompetenzteams der Region, den Inklusionsmoderatoren und den Schulämtern der Städte und Kreise.


Ansprechpersonen sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe

In der Bezirksregierung und auf Schulamtsebene unterstützen Fachberaterinnen und Fachberater das Gemeinsame Lernen vor Ort. In allen Kreisen und kreisfreien Städten gibt es Ansprechpersonen für Unterstützungsbedarfe in den Förderschwerpunkten Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung sowie Beratung zur Autismus-Spektrum-Störung.

Eine Übersicht über regionale Ansprechpersonen finden sie hier unter „Weitere Links“. Diese enthält auch Beraterinnen und Berater der Arbeitsgruppe zur Nutzung Assistiver Technologien und Unterstützter Kommunikation (ANUK) im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung bereit, sowie einen Ansprechpartner für Fragen rund Schülerinnen und Schüler mit komplexer Behinderung.

Fachberatung Sonderpädagogische Unterstützung in der Bezirksregierung


Unterstützung in den Fächern

Die Qualität des inklusiven Fachunterrichts ist ein Kernstück inklusiver schulischer Bildung.

Mit wissenschaftlicher Begleitung werden daher Fortbildungsinhalte weiterentwickelt, die durch Mitglieder der Kompetenzteams angeboten werden. Als weitere Unterstützung werden Handreichungen, Leitfäden, Praxisbeispiele u. ä. erstellt, die allen Schulen als Druckversion und allen Lehrkräften und Interessierten hier im Downloadbereich digital zur Verfügung stehen.

Die Fallclearingstelle

Schülerinnen und Schüler mit besonderen emotionalen und sozialen Problemlagen bedürfen neben der schulischen Beratung häufig vieler weiterer interdisziplinärer Hilfen. Im Einzelfall macht es Sinn, alle beteiligten Fachkräfte an einen Tisch zu holen, um gemeinsam zu beraten, welcher Weg den größten Erfolg in Aussicht stellt, zum Beispiel wenn Maßnahmen der Jugendhilfe an schulische Maßnahmen gekoppelt werden oder wenn viele bisherige Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben.

Eine schulische Fallclearingstelle ist ein multiprofessionelles, einzelfallorientiertes Fach- und Beratungsgremium aus den Bereichen Schule, Gesundheits- und Jugendhilfe. Es besteht aus ständigen Mitgliedern der beteiligten Professionen und fallbezogenen Teilnehmern.

Die ständigen Mitglieder der Fallclearingstelle sind

  • das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien,
  • Vertreter der jeweiligen Schulaufsicht,
  • Schulpsychologische Beratungsstellen und
  • der Schularzt beim Amt für Gesundheit.

 Die Fallverantwortlichen sind

  • Mitarbeiter der Schule (Klassenlehrerin, gegebenenfalls die Schulleitung, Schulsozialarbeit) und
  • die zuständige Bezirkssozialarbeiterin, oder der zuständige Bezirkssozialarbeiter.

Ziel der Beratung ist eine frühzeitige und regional orientierte Hilfestellung im jeweiligen Einzelfall. Im Beratungsprozess werden pädagogische, jugendhilferechtliche, psychologische, schulrechtliche, medizinische und ordnungsrechtliche Fragestellungen zur Entwicklung möglicher Lösungswege thematisiert. Sie ist dabei den Leitzielen und der Inklusion und Prävention verpflichtet.

Die Einrichtung von Fallclearingstellen in den Schulamtsbezirken ist erwünscht. Sie können auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ein hilfreiches Unterstützungssystem sowohl für die allgemeinen Schulen als auch für die Schülerinnen und Schüler sein.

Die zuständigen Ansprechpartner der Bezirksregierung Münster zur Einrichtung einer Fallclearingstelle finden Sie in der Ansprechpartnerliste. 


Die LWL-Beratungshäuser

Im Zuge der UN-Konvention werden immer mehr Kinder und Jugendliche inklusiv gefördert. Durch die Bündelung verschiedener Fachkompetenzen in interdisziplinären Teams bieten die LWL-Beratungshäuser in Gelsenkirchen und Münster Kindern und Jugendlichen, Eltern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften Information, Beratung und Unterstützung.

Das Angebot erstreckt sich dabei auf Kinder und Jugendliche mit verschiedenen Handicaps, u. a.

  • Autismus
  • Sehen
  • Hören und Kommunikation
  • Sprache
  • körperliche und motorische Entwicklung

Information, Beratung und Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Frühförderung
  • Übergang Grundschule – Sekundarstufe I
  • Komplexe Behinderungsbilder
  • Pflegemanagement in der Schule
  • Förderung in der KiTa
  • Übergang Schule – Beruf
  • Unterstützte Kommunikation
  • Nachteilsausgleich
  • Einschulung (Schulwahl etc.)
  • Hilfsmittel
  • Individuelle Unterstützungsmöglichkeiten
  • Eltern- und Kindangebote

Ansprechpartner

LWL-Beratungshaus Münster
Bröderichweg 33
48159 Münster

Telefon: 0251 2105-400
Telefax: 0251 2105-401

Beratungshaus Gelsenkirchen
Lasthausstraße 8
45894 Gelsenkirchen

Telefon: 0209 9305-160
Telefax: 0209 9305 161


EXTRA-Tag!/ Projekt EXTRA-Klasse!

Hier finden Sie zum Projekt  EXTRA-Klasse! / EXTRA-Tag! Inklusion neu denken in Gelsenkirchen zwei Videos:


Neue schulische Lernorte

Die Entwicklung hin zu einem inklusiven Schulsystem erfordert einen stetigen Um- und Ausbau der bestehenden schulischen Angebote. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist dafür die derzeitige gesetzliche Grundlage. Der § 132 (3) SchulG) dieses Gesetzes eröffnen im Zuge der Auflösung von Förderschulen zum Beispiel Möglichkeiten für die Entwicklung „neuer schulischer Lernorte“, was ein besonders Novum darstellt.

„Für Schülerinnen und Schüler mit einem besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung können öffentliche und freie Schulträger (…) mit Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde einen schulischen Lernort einrichten. Dieser kann als Teil einer allgemeinen Schule oder als Förderschule geführt werden. Darin werden Schülerinnen und Schüler befristet mit dem Ziel unterrichtet und erzogen, sie in Abstimmung mit ihrer Schule auf die baldige Rückkehr vorzubereiten. Die Kinder und Jugendlichen bleiben Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule.“ (§ 132 (3) SchulG)

Im Regierungsbezirk Münster können für Schülerinnen und Schüler des Gemeinsamen Lernens, die einen besonders ausgeprägten, umfassenden Bedarf an sonder­pädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung gemäß §15 AO-SF haben, unter bestimmten Bedingungen „neue schulische Lernorte“ eingerichtet werden.

Das pädagogische Konzept eines schulischen Lernortes wird dabei in gleichberechtigter Kooperation zwischen Schulträger, Jugendhilfe und Schule entwickelt und berücksichtigt die, in der Bezirksregierung Münster festgelegten Standards:

  • Ein Team aus Sonderpädagogen, Fachlehrkräften der allgemeinen Schule, Sozialpädagogen und Schulpsychologen sichert die Beschulung und Betreuung an diesen schulischen Lernorten sowohl nach sonderpädagogischen Standards, als auch entsprechend des Bildungsgangs der jeweiligen Stammschule. So kann der angestrebte Bildungsabschluss weiterhin angestrebt und erreicht werden.
  • Durch einen regelmäßigen Austausch zwischen Stammschule und schulischem Lernort bleiben die Kontakte erhalten und die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers wird in gemeinsamer Verantwortung begleitet. Während der gesamten Zeit wird somit eng mit der Heimatklasse der Schülerinnen und Schüler gearbeitet, auch indem die Unterrichtsinhalte sich an den Inhalten der Stammschule und der Heimatklasse orientieren. So wird eine weitere erfolgreiche Beschulung an Stammschule vorbereitet und entspricht der weiter auszubauenden „Kultur des Behaltens“ eines inklusiven Schulsystems.
  • Jugendhilfemaßnahmen finden als fester Bestandteil am neuen schulischem Lernort statt. Die Rückschulungsphase beginnt zu einem festgelegten Zeitpunkt.
    Die Einrichtung neuer schulischer Lernorte nach entsprechenden Standards ist in allen Schulamtsbezirken erwünscht. Sie können auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem ein hilfreiches Unterstützungssystem sowohl für die allgemeinen Schulen als auch für die Schülerinnen und Schüler sein.

Der neue schulische Lernort in Münster nach §132 des Schulrechts­änderungs­gesetzes

Der schulische Lernort „Schule an der Beckstraße“ ist ein integraler Bestandteil des inklusiven Schulsystems der Stadt Münster. Zu ihm gehören sowohl die „Villa Interim“ als auch das intensivpädagogische Angebot in den Klassen 1–6 (Brückenhaus) und in den Klassen 7–10 (Laerer Landweg). Alle Angebote zeichnet gemeinsam aus, dass jeweils multiprofessionelle Teams den Schülerinnen und Schülern mit extremen Lebens- und Schulbiographien zur Seite stehen und diese in ihrer Entwicklung fördern und eng begleiten. Die Konzepte der oben genannten Lernorte, zum Beispiel zu Aspekten der Kooperation im multiprofessionellen Team, der Arbeit mit der Stammschule und zur Ausprägung der täglichen Arbeit, wurden für jeden Lernort gezielt entwickelt.

Die „Villa Interim“ wurde bereits im Jahr 2011 als Lernort für die Sekundarstufe eingerichtet. Bis zu 12 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung werden von einem Team bestehend aus Lehrkräften der allgemeinen Schule und der Förderschule und einem Sozialpädagogen extern beschult. Die hohe Präsenz der Schulpsychologie in der „Villa Interim“ ermöglicht auch dieser Profession eine besonders intensive Beziehungsarbeit mit den Schülerinnen und Schülern der „Villa Interim“. Der besondere Mehrwert entsteht grundsätzlich durch das psychologische Knowhow, die Diagnostik und die systemische Sichtweise, die die Schulpsychologie in das multiprofessionelle Team einbringt. Die Vorbereitung der Rückkehr beginnt mit dem Tag der Aufnahme; der Kontakt zur Stammschule bleibt ununterbrochen bestehen.

Das „Brückenhaus“ und der „Laerer Landweg“ eröffnen eine längere zeitliche Perspektive als die „Villa Interim“ es vorsieht. Das „Brückenhaus“ ist ein intensiv­pädagogisches Angebot für die Klassen 1–6 und ebenfalls als multiprofessionell ausgestatteter Lernort konzipiert. Hier werden maximal 15 Kinder in sogenannten „Lerninseln“ beschult. Für Schülerinnen und Schülern mit extremen Lebens- und Schulbiographien der Klassen 7–10 wurde der „Laerer Landweg“ als Lernort konzipiert. Hier werden bis zu 30 Schülerinnen und Schüler im Sinne einer „Werkstatt-Schule“ unterrichtet, begleitet und erzogen.

Alle Kinder bleiben Schülerinnen und Schüler ihrer Stammschule mit dem Ziel, sie nach ihrer Stabilisierung auf die Rückkehr dorthin vorzubereiten.


Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen beziehungsweise mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinen Schule anstreben, haben zur Kompensation der durch die Behinderung entstehenden Nachteile Anspruch auf Nachteilsausgleich – sowohl im Unterricht und bei Klassenarbeiten/Klausuren als auch in den zentralen Abschlussprüfungen nach der 10. Klasse, in Fachhochschulreifeprüfungen, in schulischen Berufsabschlussprüfungen und im Abitur.


Unterricht gemeinsam gestalten – Differenzierungsmatrix

In enger Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Ada Sasse sind einige Schulen in der Bezirksregierung fortgebildet worden um in ihren Systemen mit dem Konzept der gemeinsamen Unterrichtsgestaltung und der Anwendung von Differenzierungsmatrizen zu arbeiten.

Dieses Konzept sieht die Planung von Unterricht im Team unter dem besonderen Blickwinkel der Differenzierung vor. Alle Schülerinnen und Schüler arbeiten am gleichen Thema, sie erhalten jedoch Aufgaben und Materialien auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus. Durch die Differenzierungsmatrix lassen sich auch die Arbeitsergebnisse und der Lernzuwachs aller Schülerinnen und Schüler darstellen.

Die Schulen arbeiten darüber hinaus eng zusammen. Sie werden in diesem Projekt von Inklusionsmoderatoren begleitet und tauschen ihre Arbeitsergebnisse zukünftig auch auf einer Online-Plattform aus. 

Kooperation Gymnasium – Förderschule

Im Regierungsbezirk Münster sind im Schuljahr 2014/15 einige Gymnasien und Förderschulen aus dem Umfeld eine Kooperation eingegangen. Die jeweils aus einem Gymnasium und einer Förderschule bestehenden Teams aus Bocholt, Bottrop, Datteln, Gelsenkirchen, Reken, Stadtlohn, Steinfurt und Warendorf haben Gespräche aufgenommen, Projektideen entwickelt und sich Gedanken gemacht wie sich Schüler der beiden Schulformen näher kommen können.

„Solche Kooperationen können nur durch das Engagement und die Kreativität von Lehrkräften und der Schulgemeinde gelingen“, sagte Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke bei einem Treffen der Partnerschulen. „Ich hoffe, Ihr Lohn wird aus vielen gemeinsamen Unterrichtsstunden, miteinander veranstalteten Events oder Klassenfahrten bestehen und Ihnen das Gefühl geben, dass Inklusion gelingen und uns alle bereichern kann“.

Die von den Teams unterschriebenen Vereinbarungen verankern die Kooperation zwischen den Schulen als ein verbindliches Element der Schulentwicklung in den Schulprogrammen der beiden Schulen. Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler setzen sich dafür gemeinsam ein.


Hospitationsschulen

Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der inklusiven Strukturen des Schulsystems durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung die obere und untere Schulaufsicht beauftragt, Schulen zu benennen, die aufgrund ihrer Erfahrungen in der Lage sind, Anregungen für andere Schulen zu geben. Dies soll vor allem in Form von Hospitationsangeboten geschehen.

Weitere Informationen zu Hospitationsschulen und eine Übersicht der Schulen im Regierungsbezirk erhalten Sie hier:

karte karte Kreis Borken Stadt Bottrop Kreis Coesfeld Stadt Gelsenkirchen Münster Kreis Recklinghausen Kreis Steinfurt Kreis Warendorf

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